AGB

Allgemeine Vertragsgrundlagen.

nach dem Muster der Allianz deutscher Designer (AGD)

1 Allgemeines. Unwirksamkeit.

1.1 Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle dem Design-Studio jungepartner erteilten und von ihm angenommenen Aufträge. Ohne besonderen Hinweis gelten sie auch für Folgeaufträge. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

1.2 Sind einzelne Abweichungen von diesen Regelungen schriftlich vereinbart oder Teile unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bleiben unwirksam, auch wenn das Design-Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Urheberrecht. Nutzungsrechte.

2.1 Jeder dem Design-Studio erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Das Design-Studio arbeitet nur im festen Auftrag im Sinne des § 631 BGB in Verbindung mit § 2 des Urheberrechtgesetzes.

2.3 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen ­stellen persönliche geistige Schöpfungen dar und unterliegen daher dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.4 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des ­Designers weder im Original noch bei der ­Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

2.5 Das Design-Studio überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforder­lichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.6 Das Design-Studio hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden sowie diese als Arbeitsproben darszustellen. Eine Verletzung des Rechts auf ­Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

2.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3 Vergütung.

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des ­Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/ AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist das Design-Studio berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die das Design-Studio für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.5 Eine unentgeltliche Tätigkeit, die kostenlose Unterbreitung von Vorschlägen oder die kostenlose Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen sind nicht berufsüblich und werden vom Design-Studio grundsätzlich abgelehnt.

4 Preise. Angebote.

Preisangebote werden in EURO abgegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer, keine Kosten für Ver­packung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Sie erlangen ihre Gültigkeit erst mit Bestätigung des Auftrages durch das Design-Studio, die vom Auftraggeber, sofern er nicht innerhalb einer Woche widerspricht, anerkannt wird. Bei Erfüllung der Leistung ohne vorheriges Angebot gilt die Abrechnung nach erfolgtem Aufwand als vereinbart.

5 Fälligkeit der Vergütung.

5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig, zahlbar innerhalb zehn Tagen. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Design-Studio hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

5.2 Bei Zahlungsverzug kann das Design-Studio Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5.3 Erlangt das Design-Studio davon Kenntnis, dass die Erfüllung ihres Zahlungsanspruches teilweise oder ganz gefährdet ist, so ist es berechtigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung des Anspruches zu verlangen und die Lieferung aller bei ihm lagernden Unterlagen des Auftraggebers bis zur Erfüllung dieses Verlangens abzulehnen, Haftungsansprüche daraus gegenüber dem Design-Studio sind ausgeschlossen.

6 Auftragsverzicht.

Wenn der Inhalt eines Auftrages oder die Tendenz des Auftraggebers sich als für das Design-Studio moralisch, ethisch oder religiös nicht vertretbar erweist, hat das Design-Studio zu jedem Zeitpunkt des Bekanntwerdens das Recht, die Ausführung eines Auftrages abzulehnen oder abzubrechen. In diesem Fall bestehen seitens des Auftraggebers keine Ansprüche. Alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

7 Sonderleistungen.

7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

8 Eigentumsvorbehalt.

8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

8.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.4 Das Design-Studio ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat das Design-Studio dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

8.5 Die Speicherung von Datenbeständen bei elektronischer Realisierung von Layout- oder Artwork-Werkverträgen wird nur als Zwischenprodukt vorgenommen. Alle gespeicherten Daten bleiben Eigentum des Design-Studios, mit Auslieferung des Endprodukts werden sie in der Regel gelöscht. Sollen vom Design-Studio erfasste Daten gespeichert und ihr Bestand gepflegt werden, muss dies schriftlich vereinbart und gesondert vergütet werden.

9 Beanstandungen. Korrekturen.

9.1 Die Vertragsgemäßheit der gelieferten Entwürfe und Reinzeichnungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse ist vom Auftraggeber zu prüfen. Beanstandungen sind nur zulässig bei deren Übergabe/Eintreffen.

9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen noch Ablieferung des Werks schriftlich beim Design-Studio geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

9.3 Das Design-Studio hat das Recht zur Nachbesserung, dabei bleibt die Haftung für Mängelfolgeschäden ausgeschlossen. Mängel eines Teiles der Lieferung (Zeichnungen, Illustrationen o. ä.) berechtigen nicht zur ­Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Lieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

9.4 In Abweichung vom Manuskript oder einer ­etwaigen Layoutvorlage erforderliche Änderungen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

9.5 Daten, d.h. Texte, Zeichnungen oder Bilder, die dem Design-Studio als Basis zur Erarbeitung eines Layouts auf elektronischen ­Daten­trägern angeliefert werden, werden ­weder auf logische und syntaktische noch auf grammatikalische Richtigkeit geprüft, daraus resultierende Folgefehler sind vom Auftraggeber zu verantworten.

9.6 Farbabweichungen, die während einer evtl. vom Auftraggeber selbst in Auftrag gegebenen drucktechnischen Produk­tion in der Farbe des Papiers oder dem Reproduktionsverfahren begründet sind, sind vorbehalten und können nicht beanstandet werden.

10 Belege.

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Design-Studio 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Das Design-Studio ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

11 Haftung.

11.1 Das Design-Studio verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Es haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

11.2 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

11.3 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Design-Studios.

11.4 Für die wettbewerbs- und waren­zeichenrechtliche Zulässigkeit und Ein­tragungsfähigkeit der Arbeiten haftet das Design-Studio nicht.

12 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen.

12.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Ge- staltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das Design-Studio behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

12.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann das Design-Studio eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

12.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Design-Studio übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das Design-Studio von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

13 Erfüllungsort. Gerichtsstand.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Design-Studios, wenn es und der Auftraggeber Voll­kaufleute im Sinne des HGB sind. Inhaber ist Andreas Junge.

Witten, im Januar 2011

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